Unsere AGB

zuletzt aktualisiert am 12. September 2023

Diese Bedingungen regeln die Nutzung unserer Dienstleistungen und Produkte. Wir empfehlen allen Kunden, diese Bedingungen sorgfältig zu lesen, um sicherzustellen, dass sie alle relevanten Informationen erhalten. Mit der Annahme und Nutzung unserer Dienstleistungen erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

Die Datei steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung.

§1 Anwendungsbereich

  1. Es gelten stets und ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen wird widersprochen, soweit diesen nicht ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zugestimmt wurde. Insbesondere stellt die vorbehaltlose Ausführung von Verträgen, auch in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen keine Zustimmung zu diesen dar, es gelten auch in diesem Fall ausschließlich die nachfolgenden Regelungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit auf der Website www.rts-riedel.de eingesehen werden.
  2. Diese AGB sind auch Bestandteil aller künftiger Vertragsbeziehungen. Dies gilt auch dann, wenn ihre Einbeziehung nicht ausdrücklich vereinbart wird gegenüber Unternehmern nach § 14 BGB.

§ 2 Zustandekommen von Verträgen

Verträge kommen erst mit Auftragsbestätigung durch die RTS Riedel GmbH an den Kunden zustande. Angaben im Geschäftsverkehr stellen lediglich mögliche Leistungen dar, sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung.

§3 Kündingungsrecht

  1. Kündigungen beider Vertragsparteien sind nur in Schriftform wirksam und erfolgen per Post oder per Mail, wobei die jeweilige Vertragspartei den Zugang der Kündigung nachzuweisen hat.
  2. Die Kündigung von Verträgen mit vereinbarter Laufzeit ist nur als außerordentliche Kündigung möglich, wobei hierfür ein außerordentlicher wichtiger Kündigungsgrund entweder für Kunde oder RTS Riedel GmbH vorliegen muss.

§4 Gewährleistung

  1. Alle Produkte und Dienstleistungen sind nur für die übliche private oder kommerzielle Verwendung geeignet, nicht jedoch für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion. Für Schäden, die sich aus einer solchen Verwendung oder einem vergleichbaren Einsatz ergeben, steht RTS Riedel GmbH nicht ein.
  2. Programme, die mit Quellcode ausgeliefert werden, unterliegen keinerlei Gewährleistung. Von RTS Riedel GmbH erstellte oder lizenzierte Programme, die ohne Quellcode ausgeliefert werden, unterliegen der normalen Haftung (s. auch § 6).
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Hard- und Software sofort nach Eingang der Lieferung oder Installation der Software auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese unverzüglich gegenüber RTS Riedel GmbH anzuzeigen. Maßgeblich für die Berechnung ist hierbei der Zeitpunkt der Lieferung und der Eingang der Mängelrüge bei RTS Riedel GmbH. Zeigt sich später ein Mangel an dem gelieferten Vertragsgegenstand, ist der Kunde in gleicher Weise zur unverzüglichen Anzeige des Mangels gegenüber RTS Riedel GmbH verpflichtet. Bei unterlassener oder nicht fristgemäß erfolgter Mängelrüge gilt die Vertragsleistung (Hard-/Software) als genehmigt. Die vorstehenden Untersuchungs-/Rügepflichten gelten nicht für Verbraucher.
  4. Der Kunde wird bei Auftreten eines Mangels alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation des Mangels einleiten und RTS Riedel GmbH entsprechend informieren. Stellt sich nach Prüfung der Mängelrüge heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt oder fällt dem Kunden im Zusammenhang mit der unberechtigten Mängelrüge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last, so kann RTS Riedel GmbH von dem Kunden Ersatz der durch die Bearbeitung der Mängelrüge entstandenen Aufwendungen verlangen.
  5. Im Gewährleistungsfall leistet RTS Riedel GmbH –soweit ihr dies möglich und zumutbar ist– Nacherfüllung. Dies geschieht durch Mangelbeseitigung oder Neulieferung einer mangelfreien Hardware oder Software, wobei die Wahl zwischen diesen Nacherfüllungsmöglichkeiten, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist, grundsätzlich der RTS Riedel GmbH obliegt.
  6. Sofern RTS Riedel GmbH nach den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufrechts zur Erstattung von Aus- und Einbaukosten verpflichtet ist, sind diese auf einen Betrag beschränkt, der dem Wert, den die Ware ohne den Mangel hätte und der Bedeutung des Mangels angemessen ist.
  7. Schlägt die gewählte Form der Nacherfüllung fehl, ist sie RTS Riedel GmbH unmöglich oder unzumutbar oder konnte der Mangel nach angemessener Fristsetzung durch den Kunden trotz zweier Nachbesserungsversuche nicht beseitigt werden, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Recht zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag.
  8. Die Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren, soweit dieser Verbraucher ist innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 2 Jahren ab Lieferung, in allen übrigen Fällen innerhalb von einem Jahr ab Lieferung der Hard-/Software-Systemlösung. Gesetzliche Hemmungs- oder Unterbrechungstatbestände finden nur gegenüber dem Verbraucher Anwendung, ansonsten sind sie ausgeschlossen.
  9. RTS Riedel GmbH ist nicht für Mängel durch Drittanbieter verantwortlich.
  10. Keine Gewähr wird übernommen für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder –spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
  11. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Reparaturen an Hardware vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt.

§4 Bezahlung

  1. Sämtliche Preise für angebotene Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste. Enthält die Auftragsbestätigung zu Positionen keine Preisangabe, ergibt sich der Preis aus der Preisliste. RTS Riedel GmbH behält sich die jederzeitige Änderung der Preise aufgrund veränderter Umstände, wie steigender Rohstoff-, Energie-, Personal-, Lohn-, Material-, Lizenzkosten, etc. vor.
  2. Die Zahlungsfristen für alle Rechnungen beginnen mit dem Rechnungsdatum oder -sofern erforderlich- der Abnahme zu laufen. Die Zahlung der Rechnungsbeträge hat innerhalb 20 Tagen nach Rechnungsdatum/Abnahme ohne Abzug in EURO zu erfolgen. Abweichende Zahlungsziele müssen im Wege der Einzelvereinbarung schriftlich ausgewiesen werden. Skontoabzüge sind nicht berechtigt, außer sie werden einzelvertraglich schriftlich vereinbart. Unberechtigte oder sonstige Abzüge werden unverzüglich nachgefordert.
  3. Sonderbestellungen bzw. Sonderleistungen für Hardware sind bereits vor der Lieferung bar oder per Überweisung voll zu bezahlen. Eventuell anfallende Versandkosten ergeben sich nach Größe und Gewicht der Ware.
  4. Kostenlose (Service-)Leistungen seitens RTS Riedel GmbH können jederzeit, ohne Angabe von Gründen mit einer Vorankündigung von 3 Tagen eingestellt werden. Eventuelle Schadensersatzansprüche aus der Einstellung dieser kostenlosen (Service-)Leistungen bestehen nicht.
  5. Bei Ausbleiben von Zahlungen und Zahlungsverzug behält sich RTS Riedel GmbH Zurückbehaltungsrechte auf weitere Leistungen und Lieferungen nach Mitteilung gegenüber dem Kunden vor, das heißt ist berechtigt, die Leistungen und Lieferungen bis auf Weiteres einzustellen.

§5 Abnahme

Ist im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch RTS Riedel GmbH eine Abnahme erforderlich bzw. vereinbart, teil der Kunde innerhalb von zwei Wochen ab Fertigstellungsanzeige durch die RTS Riedel GmbH mit, ob die Leistung abgenommen wird und benennt etwaig festgestellte Mängel. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen – ab Fertigstellungsanzeige – als erfolgt, es sei denn, die Abnahme scheidet deswegen aus, weil die Leistungen nicht im Wesentlichen vertragsgemäß sind. Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden. Hinsichtlich vereinbarter Teilleistungen gilt Vorstehendes entsprechend.

§6 Haftung

  1. RTS Riedel GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für sämtliche Schäden, die RTS Riedel GmbH, ihre Vertretungsorgane, ihre Erfüllungs- und/ oder Verrichtungsgehilfen dem Kunden und/ oder Dritten in Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtung oder aus Anlass der Erfüllung dieser zufügt, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
  2. Es wird keine Haftung bei Ausfällen der Computersysteme, Netzwerke etc. und deren Folgen, die bei Wartungs- und Servicearbeiten auftreten oder durch dabei aufgedeckte Fehler verursacht werden, übernommen. Gleiches gilt bei vorher vereinbarten Belastungsprüfungen, wenn dabei die Hard- oder Software den Anforderungen nicht standhält oder bei diesen Prüfungen wiederum Systemausfälle ausgelöst werden. Auch das Risiko des Systemausfalls wird hiermit nochmals ausdrücklich für vorstehende aufgeführte Leistungsinhalte hingewiesen.
  3. RTS Riedel GmbH haftet nicht für mangelhafte Leistungen von Drittanbietern, die vorvertraglich sind oder auf Anweisung des Kunden in den Leistungsumfang der von RTS Riedel GmbH zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen zu integrieren sind. Anfallende Ausfallschäden bzw. sonstige finanzielle Verluste müssen direkt beim Drittanbieter regressiert werden.
  4. Jedwede Haftung für Folgeschäden, insbesondere Vermögensschäden, entgangener Gewinn, sowie Ersatz von Sachschäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen.
  5. Die Haftung erlischt auch, wenn der Kunde und / oder Dritte ohne vorherige Genehmigung durch RTS Riedel GmbH, Arbeiten/Änderungen an den Leistungen und / oder Lieferungen von RTS Riedel GmbH vorgenommen haben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Arbeiten/Änderungen keinen Einfluss auf den Eintritt der die Haftung auslösenden Umstände hatten.

§7 Datensicherung

  1. Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde verbindlich, eine geeignete Datensicherung auf den für Servicearbeiten zugänglich gemachten EDV-Systemen durchgeführt zu haben. Sollte eine Wiederherstellung der Daten erforderlich werden, so nimmt der Kunde diese auf eigene Kosten vor.
  2. Der Kunde ist für die fortlaufende Datensicherung selbst verantwortlich, es wird bei fehlender Datensicherung durch den Kunden keine Haftung übernommen. Sollte in Datenverlust aufgrund einer fehlerhaften Datensicherung durch RTS Riedel GmbH, das heißt Einrichtung, Konfigurierung und Prüfung der Datensicherung durch RTS Riedel GmbH erfolgen, so haftet die RTS Riedel GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Jedwede weitere Haftung bzw. Schadensersatz sind ausgeschlossen.

§8 Lizenzen

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden entweder zur alleinigen gewerblichen oder privaten Nutzung – je nach vereinbartem Nutzungszweck – überlassen. Dies bedeutet, dass der Kunde die Software weder kopieren noch Dritten zur Nutzung überlassen darf. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass hier ausschließliche Lizenzen u.a. der RTS Riedel GmbH oder eines Softwareherstellers bestehen können. Unberechtigte Nutzung im vorstehenden Sinne führt direkt zu einem Verstoß gegen das Urheber-, ggf. weiteres Wettbewerbsrecht, was direkt Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden auslösen kann. Auch eine strafrechtliche Ahndung ist möglich. Ein mehrfaches oder übertragbares Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung in Textform, das heißt als individuelle Vereinbarung zwischen RTS Riedel GmbH und dem Kunden. Im Übrigen richten sich die Rechte des Kunden nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lizenzgebers, zu deren Beachtung und Einhaltung der Kunde sich hiermit ausdrücklich verpflichtet.

§9 Abtretungsverbot

  1. Die Abtretung jeglicher Forderungen oder Ansprüche gegen RTS Riedel GmbH an Dritte ist ausgeschlossen, sofern RTS Riedel GmbH der Abtretung, die durch den Kunden angezeigt werden muss, nicht ausdrücklich in Textform zustimmt.
  2. Das Abtretungsverbot betrifft auch die Gewährleistungsansprüche, diese stehen lediglich dem Vertragspartner von RTS Riedel GmbH zu.

§10 Eigentumsvorbehalte

  1. Die gelieferte Hard-/Software bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder der Vergütung, sowie aller im Zusammenhang mit der zugrundeliegenden Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen im Eigentum der RTS Riedel GmbH. Sie darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel ohne Zustimmung der RTS Riedel GmbH weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Kunde nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf RTS Riedel GmbH übergeht. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an die RTS Riedel GmbH abgetreten. Die RTS Riedel GmbH nimmt die Abtretung an.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware diesen auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und RTS Riedel GmbH unverzüglich schriftlich hiervon in Kenntnis zu setzen.

§ 11 sonstige Bestimmungen

Sollte eine der hier aufgeführten Bestimmungen ungültig sein, so verlieren die übrigen Bestimmungen dadurch nicht ihre Gültigkeit. Der gesetzlich inkorrekte Teil ist zu ersetzen.

§12 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozess ist Ansbach.

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